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Mitglied werden

Wie kann man Mitglied in unserem Verein werden?

Wie schon unter Startseite erwähnt, kann jedes Kind oder Jugendliche ab dem Alter von 8 Jahren und jeder Erwachsene unabhängig vom Geschlecht in unseren Verein aufgenommen werden.

Wir haben dazu ein Aufnahmeantragsformular erstellt, in dem alle für unseren Verein wichtigen Personalien eingetragen werden können. Dieser Aufnahmeantrag kann ebenfalls unter Downloads herunter geladen und ausgedruckt werden.

Wer sich bei uns meldet, selbstverständlich auch ohne schon ausgefüllten Aufnahmeantrag, oder bei uns einen solchen ausgefüllten und entsprechend unterschriebenen Aufnahmeantrag vorlegt, entweder beim

1. Vorsitzenden, Herrn Wolfgang Michaelis in
15517 Fürstenwalde/Spree, Turmstraße 7,

Tel: 03361 4309 oder Mobil: 017684975597

oder bei der

an jedem 1. Mittwoch im Monat (außer Dezember) um 18:00 Uhr in unserem Vereinslokal "Küstriner Wappen" in der Küstriner Straße in Fürstenwalde stattfindenden Vorstandsitzung, wenn dieser Mittwoch kein Feiertag ist,

oder über Kontakt auf unserer Homepage mit uns Verbindung aufnimmt, wird über die zur Erlangung der Mitgliedschaft notwendigen Schritte informiert und nach deren Abarbeitung unbürokratisch in den Verein aufgenommen, bekommt einen Mitgliedsausweis und wird in unserer Mitgliederdatenbank erfasst.

Wenn nötig, werden nach Entrichtung der erforderlichen Gebühr und des Beitrags die notwendigen und gewünschten Angelberechtigungen und Beitragsmarken umgehend so schnell wie möglich beschafft, wenn sie nicht ohnehin schon vorrätig sind.

Näheres zu den gesetzlichen Regelungen der Datenerfassung im Verein unter Impressum und Datenschutz.

Im Land Brandenburg ist das Angeln auf Fried- und Raubfisch nur mit einem gültigen Fischereischein A möglich, der nach einem entsprechenden Lehrgang und einer Prüfung gegen Gebühr erworben werden kann.

Für Kinder und Jedermann, der nur mal eben zum Beispiel im Urlaub oder auch ohne Fischereischein nur auf Friedfisch angeln möchte, ist es nach einer im Land Brandenburg geschaffenen Regelung auch möglich, z. B. in einschlägigen Angelgeschäften gegen eine Gebühr (Fischereiabgabe) und den Erwerb der jeweilig notwendigen Angelberechtigung, auch als Wochen- oder Tageskarte, den Angelsport auszuüben.

Und so sieht unser Aufnahmeantrag aus und kann unter Downloads, wie o. erwähnt, herunter geladen und ausgedruckt werden:

Die Aufnahmegebühr bei Wiederaufnahme für Vollzahler, die sich seinerzeit bereits am Erwerb des Grundstücks und Heims beteiligt und ihren Beitrag geleistet haben, beträgt                                                               15,00 €,
für Kinder, Jugendliche / Auszubildende             7,50 €.

Neue oder wieder aufgenommene ehem. Mitglieder (Vollzahler, Passive), die sich bisher nicht finanziell am Erwerb unseres Objektes (Grundstück und Heim) am Trebuser See beteiligt haben, entrichten in 5 Raten zu je 10,- €, oder sonstigen Raten über ein Jahr verteilt, oder nach Wunsch einmalig                  50,00 €.