Finanzordnung
Finanzordnung
Fürstenwalder Angler Verein 1919 e. V.
Der gemeinnützige Verein finanziert sich durch:
- Beitragsrücklauf, Aufnahmegebühren seiner Mitglieder und Einnahmen aus
Heimvermietungen an Vereinsmitglieder und Fremde - Zuwendungen und Fördermittel des Landesverbandes
- Sponsoring von Freunden und Förderern des Vereins
Aufgaben der verantwortlichen Vorstandsmitglieder
Schatzmeister
Dem Schatzmeister obliegt die Buchführung des Vereins sowie die rechtzeitige Ausarbeitung des Jahresabschlusses.
Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss ist bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres für die Revision bereitzustellen.
Der Schatzmeister ist verantwortlich für das Finanzgeschehen im Verein, also für alle finanziellen Ein- und Ausgänge.
Für die Zahlungsvorgänge ist ein Kassenbuch zu führen.
Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der Kassierungen entsprechend der Gebührenordnung des Vereins.
Die Beitragshöhe wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach den Abgaben an den KAV, den LAVB und nach dem Finanzbedarf des Vereins.
Der Verantwortliche für Grundmittel (Grundmittelwart) erfasst jährlich einmal die Grundmittel in schriftlicher Form und hat dem Schatzmeister zuzuarbeiten (körperliche Inventur).
Hierzu gehören auch Neuanschaffungen und Aussonderungen.
Die Grundmittel sind vom Schatzmeister buchmäßig auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Schatzmeister ist verpflichtet, dem Vereinsvorsitzenden oder einem durch diesen beauftragtes Vorstandsmitglied sowie den Revisoren jederzeit Einsicht in die geführten Unterlagen zu gestatten und Auskunft zu erteilen.
Unterschriftsberechtigte des Vereins:
Der Vorsitzende: Nico Wilke ______________________
Der Stellvertreter: David Zacharias ______________________
Der Schatzmeister: Gerhard Elgner ______________________
Gebührenordnunq
Der Verein ist eine selbstfinanzierende Einheit.
Er bezieht seine Mittel aus den Beitragsrückläufen, Mieteinnahmen, aus Fördermitteln des Verbandes, der Öffentlichen Hand und durch Zuwendungen von Sponsoren.
Arbeiten zum Erhalt der vorhandenen Grundmittel
Jedes nicht davon befreite Mitglied des Vereins leistet 3 Arbeitsstunden (am See, an und um unser Anglerheim oder an vom Vorstand festgelegten Objekten).
Über die geleisteten Arbeiten sind Listen zu führen. Der Vorstand bietet hierzu im Jahr vier Arbeitseinsätze zu je 3 Stunden an.
Für nicht geleistete Stunden entrichtet das Mitglied nach Ablauf des Geschäftsjahrs (z. B in der Mitgliederversammlung im Januar des darauf folgenden Jahres oder bei allen sich dafür bietenden Gelegenheiten für das zurückliegende Kalenderjahr als
Vollzahler 50,00 €,
Jugendlicher/Auszubildender 15,00 €.
Diese Einnahmen sind für die Erhaltung der Grundmittel einzusetzen.
Sonstige Gebühren und Beiträge
Die Aufnahmegebühr bei Wiederaufnahme für Vollzahler,
die sich seinerzeit bereits am Erwerb des Grundstücks und
Heims finanziell beteiligt haben, beträgt für Vollzahler 15,00 €,
Der normale Aufnahmebeitrag für Vollzahler beträgt 50,00 €
für Jugendliche / Auszubildende 7,50 €
Verzugsgebühr für nicht zu den festgelegten Terminen entrichtete
Mitgliedsbeiträge 5,00 €
Für die Raum- und Schranknutzung im Objekt werden für die Liegeplatz-
nutzer monatlich 1,- €, also für das Jahr erhoben. 12,00 €.
Bei privater Heimnutzung durch Vereinsmitglieder einschließlich der
Nutzung eines Angelkahns werden von Montag bis Donnerstag pro Tag 15,00 €
von Freitag bis Sonntag täglich 18,00 €
für eine volle Woche 72,00 €
fällig.
Für Nichtvereinsmitglieder werden für die Heimnutzung einschließlich der Nutzung eines Angelkahns analog die doppelten Gebühren erhoben,
also entsprechend von Montag bis Donnerstag täglich 30,00 €
Freitag bis Sonntag je Tag 36,00 €
Die Nutzungsgebühr für eine volle Woche einschließlich Angelkahn
beträgt für Nichtvereinsmitglieder 180,00 €
Die Liegeplatzgebühren für unsere Angelkähne werden von der Stadt Fürstenwalde festgelegt, betragen z. Z. 40,00 € pro Liegeplatz und Jahr und werden in voller Höhe abgeführt.
Vereinsmitglieder ohne einen eigenen Angelkahn können diesen für 6,00 €
pro Tag mieten. Nichtmitglieder zahlen 12,00 €
Aufwendungen zur Traditions- und Mitgliederpflege
Geburtstage von langjährigen Mitgliedern:
(60, 65, 70, 75, 80, 85, 90. und älter) 10,00 €
Todesfälle 15,00 €
Jubiläen Vereinsmitgliedschaft 25 Jahre Ehrennadel in Silber
50 Jahre Ehrennadel in Gold
(Ehrennadel in Gold in Abhängigkeit von den Aktivitäten für den Verein, muss beantragt werden und bedarf der Bestätigung durch den LAVB.)
Hochzeit und Silberhochzeit, goldene Hochzeit 30,00 €
jährliche Auszeichnungen Hegeangeln 1. Platz 25,00 €
2. Platz 20,00 €
3. Platz 15,00 €
Teilnahme an übergeordneten Sportveranstaltungen gesamt 60,00 €
(einschl. Vorbereitungs- und Fahrtkosten).
Fürdie Arbeit mit den Jugendlichen und Kindern stellt der
Vorstand jährlich 100,00 €
zur Verfügung.
Für die Verwendung der Mittel aus den Beitragsrückläufen für Veranstaltungen sind von Fall zu Fall gesonderte Festlegungen zur Finanzierung durch den Vorstand zu treffen.
Für die Einhaltung der Festlegungen ist der Schatzmeister verantwortlich.
Revision
Entsprechend unserer Satzung wird von der Revisionskommission nach den vorgesehenen Prüfrichtlinien der Mitgliederversammlung der Prüfbericht vorgelegt.
Prüfrichtlinien der Revisionskommission
Von der Revisionskommission ist die finanzwirtschaftliche Tätigkeit des Vereins zu prüfen.
Dabei ist zu sichern, dass mindestens 2 Mitglieder der Kommission die Prüfung vornehmen.
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Mitgliedervollversammlung und dem Vorsitzenden des Vereins ein schriftlicher Bericht vorzulegen.
Themen der Prüfung sind:
- Alle Einnahmen des Vereins laut Gebührenordnung (Vorgabe des Verbandes)
- Alle Ausgaben des Vereins
- Einhaltung des Finanzplanes des Vereins
- Durchsetzung der vorliegenden Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
- Materielle Bestände
Dabei sind folgende Grundsätze und Schwerpunkte zu beachten:
- Ordnungsmäßigkeit aller Belege
- Ordnungsgemäße Kassierung der Beiträge einschließlich der Angelberechtigungen
- Einsatz der finanziellen Mittel laut Finanzplan und Satzung, zum Vorteil des Vereins
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses
- Zu- und Abgänge von Grundmitteln sowie anderer materieller Bestände
Die Finanzordnung tritt mit Beschlussfassung des Vorstandes vom 13. Januar 2020 in Kraft.
Gleichzeitig treten alle vorherigen Finanzordnungen außer Kraft
Fürstenwalde/Spree, den 13.01.2020